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12.03.2003Schaffhauser NachrichtenRoMü.Gefängnis bedingt für Hanfhandel

Bezirksgericht

Gefängnis bedingt für Hanfhandel

Andelfingen. Das Bezirksgericht Andelfingen hat zwei Männer mit je 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung bestraft, welche einen lukrativen Anbau und Handel mit Hanfstecklingen im Zürcher Weinland betrieben haben.

Im vergangenen Februar standen vor dem Bezirksgericht Andelfingen zwei junge Männer, welche in einer Weinländer Gemeinde einen umfangreichen und sehr lukrativen Handel mit Hanfstecklingen betrieben hatten. (Die SN berichteten darüber.) Während ihrer zenmonatigen Geschäftstätigkeit setzten sie 2 Millionen Franken um und verdienten dabei rund 1 Million Franken.

Das Bezirksgericht ist jetzt den Anträgen der Bezirksanwaltschaft für die Strafzumessung gefolgt. Beide Angeklagten sind der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig gesprochen worden. Sie wurden zu je 15 Monaten Gefängnis unter Gewährung des bedingten Vollzuges verurteilt. Der eine muss eine Busse von 500 und der andere eine solche von 300 Franken bezahlen. Die Gerichtsgebühren sind auf 5000 Franken festgesetzt worden. Für die Untersuchungskosten werden weitere 1541 Franken eingefordert. Viel happiger fallen aber die Urteile betreffend die eingezogenen und beschlagnahmten Gelder aus.

Freuen kann sich jedoch der Fiskus. Von den beschlagnahmten Geldern werden 95'500 Franken für die Begleichung der Steuerschulden verwendet. Dem Vater des einen Angeklagten werden 35'000 Franken zurückerstattet. 3380 Franken werden zur Bezahlung der noch offenen Krankenkassenprämien und 98'782 Franken zur Begleichung der Beitragsrechnungen der Sozialversicherungswerke verwendet. Weitere Mittel aus den beschlagnahmten Geldbeträgen sind für die Gerichts- und Verfahrenskosten eingesetzt worden. Das restliche eingezogene Geld im Umfang von 342'000 Franken wird zuhanden der Staatskasse eingezogen.

(RoMü)

Bereich: Prozesse/UrteileSponsor: hanfarchivbearbeitet von: hanfarchiv