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22.02.2003Neue Luzerner ZeitungChristian EggEinen Nachmittag für drei Sätze

Betäubungsmittelgesetz

Einen Nachmittag für drei Sätze

Das Betäubungsmittelgesetz verzögert sich erneut. Zwei Gründe sind auszumachen: zu viele Geschäfte in der Kommission - und Polizeidirektor Kurt Wasserfallen.

«Langwierig» ist ein viel zu schwaches Wort für das Schicksal der Revision des Betäubungsmittelgesetzes: Schon 1989 machte ein Bericht der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission Vorschläge, wie das geltende Gesetz - es stammt aus dem Jahr 1975 - der veränderten Realität anzupassen wäre. Seither wurden unzählige weitere Studien und Expertisen verfasst und nicht weniger als neun Vernehmlassungen durchgeführt. Jahrelang setzte die Revision in den Schubladen der Verwaltung Staub an.

KVG, AHV, BVG, Transplantation...

Im März 2001 präsentierte Bundesrätin Ruth Dreifuss dann endlich die Botschaft zur Revision. «Ich erwarte, dass das Gesetz Anfang 2003 in Kraft tritt», sagte sie damals. Seither liegt der Ball beim Parlament, das es auch alles andere als eilig zu haben scheint. Seit der Ständerat im Dezember 2001 zustimmte, sollte sich die Sozial- und Gesundheitskommisson (SGK) des Nationalrates damit befassen. Doch die hatte noch andere grosse Brocken zu bewältigen: Das Krankenversicherungsgesetz, die Revision von AHV und IV und die BVG-Revision. Neu kam kürzlich noch das Transplantationsgesetz dazu.

Zähe Beratung

Das Resultat: Bisher hat die SGK zum Betäubungsmittelgesetz erst zwei von 30 Artikeln fertig beraten. Diese Woche schaltete sie eine zusätzliche Sitzung ein. Doch sie debattierte einen ganzen Nachmittag über den Artikel 3b des Gesetzes. Er umschreibt in drei sehr allgemein formulierten Sätzen die Rollen von Bund und Kantonen in der Suchtprävention - wahrlich nicht einer der Knackpunkte der Revision.

Wann die SGK das Gesetz dem Nationalrat vorlegen wird, ist noch offen. FDP-Gesundheitsspezialist Felix Gutzwiller (Zürich) hofft, dass das Geschäft in der Mai-Sondersession ins Plenum kommt. Seine Parteikollegin Christine Egerszegi (Aargau) ist pessimistischer: «Ich denke, es könnte auf die Sommersession reichen. Wir müssen noch Dutzende Anträge behandeln.»

Viele dieser Anträge wollen eine Verschärfung des bundesrätlichen Vorschlags oder den Verzicht auf die Strafbefreiung des Cannabiskonsums, wie sie im Ständerat eine Mehrheit fand. Urheber ist nicht etwa die SVP oder ein Parlamentarier aus der restriktiv eingestellten Westschweiz, sondern der freisinnige Kurt Wasserfallen, Präsident des Dachverbands abstinenzorientierte Drogenpolitik.

Wasserfallen, enfant terrible

Dem Vernehmen nach soll er alleine 30 bis 40 Änderungsanträge eingereicht haben und so die Beratung stark in die Länge ziehen. «Diese Freiheit nehme ich mir als Parlamentarier», sagt Wasserfallen und fügt an: «Unsere Kommission nimmt das Gesetz im Gegensatz zum Ständerat auseinander.» Die Kleine Kammer, wo immerhin seine Berner Parteikollegin Christine Beerli federführend war, hätte sich als Erstrat intensiver mit dem Gesetz befassen sollen, kritisiert Wasserfallen.

Doch auch in der SGK des Nationalrates sorgt der Stadtberner Polizeidirektor für Unmut unter den FDP-Mitgliedern. Widerspricht doch seine Haltung, zumindest in der zentralen Frage des Cannabiskonsums, diametral derjenigen von Gutzwiller, bisher unangefochtener Wortführer der Partei in Drogenfragen. Pikant: Wasserfallen ist gar nicht reguläres SGK-Mitglied, sondern vertritt in diesem Geschäft jeweils Pierre Triponez, der nach eigenem Bekunden vom Thema nicht viel versteht und deshalb dem Berner Parteikollegen gerne den Wunsch erfüllte, einmal in der SGK mittun zu können.

Liberale Auslegung des Reglements

Eine Stellvertretung in Kommissionssitzungen sieht das Ratsreglement tatsächlich vor, allerdings nur «für eine einzelne Sitzung», nicht für ein ganzes Geschäft. Wasserfallens Anwesenheit in der SGK ist «nicht ganz im Sinne des Reglements», sagt auch Gutzwiller. Kommt hinzu, dass laut Reglement nicht der Vertretene, sondern die Fraktion den Ersatz bestimmt. Bilaterale Absprachen seien zwar in der FDP üblich, so Gutzwiller, aber wenn in diesem Fall der Kurs in der Partei derart stark verankert sei - etwa auch durch eine Delegiertenversammlung, die das FDP-Drogenpapier guthiess -, «müsste die Gesamtpartei schauen, was sinnvoll wäre. Ich bedaure, dass man diese Vertretung nicht vorher diskutiert hat.»

VON CHRISTIAN EGG, BERN

Bereich: PolitikSponsor: hanfarchivbearbeitet von: hanfarchiv