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12.08.2003hanfarchivmErheblicher Gewinn ab 10'000 Franken

Erheblicher Gewinn ab 10'000 Franken

Wer mit weichen Drogen (Hanf, Ecstasy usw.) handelt, gilt als schwerer Fall und wird mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft, wenn er das bandenmässig tat, einen grossen Umsatz oder einen erheblichen Gewinn erzielte.

Nachdem das Bundesgericht im Februar 2003 den "grossen Umsatz" mit 100'000 Franken bezifferte, hat es nun auch den "erheblichen Gewinn" festgelegt.

Laut Website des Radio DRS wurde ein Fall beurteilt, in welchem der Angeklagte während eines Jahres monatlich 1000 Franken verdiente, indem er Haschisch und Ecstasy-Tabletten veräusserte. Die Walliser Gerichte beurteilten dies als schweren Fall und wollten den Mann unbedingt 12 Monate ins Gefängnis schicken.

Das Bundesgericht teilte diese Einschätzung nur teilweise. Es setzte zwar die Grenze zum erheblichen Gewinn bei 10'000 Franken fest, gewährte aber für die 12monatige Gefängnisstrafe einen bedingten Vollzug.

Bereich: Prozesse/UrteileSponsor: hanfarchivbearbeitet von: hanfarchiv