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02.02.2005Der BundStefan von BelowRascher Gewinn lockte

Rascher Gewinn lockte

Gefängnis bedingt für Inhaberin und Verkäuferinnen eines Berner Hanfladens

In sechs Wochen setzten drei Frauen in einem Hanfladen an der Berner Speichergasse 150'000 Franken um. Gestern wurden sie deswegen zu 15 respektive 12 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.

Persönlich sei sie «ganz klar für die Hanflegalisierung», sagte die 50-jährige Geschäftsführerin P. vor dem Kreisgericht Bern-Laupen. Ihre Einstellung hatte sie indes nicht am Versuch gehindert, von der Illegalität des Krauts und den damit verbundenen hohen Preisen zu profitieren: Im Juni 2003 übernahm P. die Boutique «Vibes Fashion» an der Berner Speichergasse, wo zwei Verkäuferinnen in ihrem Auftrag Kleider und Schuhe, primär aber Hanf verkauften.

An – seltenen – Spitzentagen habe der Kleider- und Schuhumsatz 500 Franken erreicht, gaben sie zu Protokoll. Der Hanfhandel gestaltete sich ungleich lukrativer: Schon am ersten Tag wurden mit den Fünf-Gramm-Säcklein zum Preis von 50 Franken 3600 Franken umgesetzt, an guten Tagen gingen 80 Beutel über den Ladentisch. Der Hanfrausch war jedoch von kurzer Dauer: Nach sechs Wochen oder 38 Betriebstagen machte die Polizei dem Handel ein Ende. Bis dahin hatten die drei geschäftstüchtigen Frauen einen Umsatz von rund 150'000 Franken erwirtschaftet.

Sie habe in erster Linie den Gewinn im Auge gehabt, sagte P. vor Gericht. Dieser habe rund einen Viertel des Umsatzes ausgemacht. Mit dem Geld habe sie ein Gerät abzahlen wollen, das sie für ein anderes ihrer drei Geschäfte – ein Kosmetikinstitut – gekauft hatte. «Ich habe nicht gedacht, dass ich etwas Böses tue.» Sie sei davon ausgegangen, dass der Hanfhandel «im halblegalen Raum» stattfinde und von der Polizei geduldet werde – jedenfalls für eine gewisse Zeit.

Risikozulage für Verkäuferin

Die Verkäuferinnen – ausgebildete Detailhandelsangestellte im Alter von 26 und 27 Jahren – sahen in ihrer Tätigkeit ebenfalls nichts Schlimmes. Ganz wohl sei ihr bei der Sache allerdings nicht gewesen, gab eine der beiden zu Protokoll. «Wir zuckten jeweils zusammen, wenn draussen ein Polizeiauto durchfuhr.» Über die Konsequenzen ihres Tuns habe sie sich jedoch nicht gross Gedanken gemacht – und dies, obschon sie mit 3300 Franken 500 Franken mehr Lohn erhielt als ihre Kollegin und ihr zudem eine zehnprozentige Gewinnbeteiligung aus dem Hanfverkauf in Aussicht gestellt worden war. Beides sei als Abgeltung für das Risiko gedacht gewesen, das sie auf sich genommen habe, erklärte sie. Ihre Kollegin, die damals schwanger war, gab an, sie hätte eigentlich nichts mit dem Hanfverkauf zu tun haben wollen. Im Endeffekt aber machten beide im gleichen Ausmass mit.

Ihre Mandantinnen hätten lediglich einfache Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen und seien entsprechend milde zu bestrafen, argumentierten die Verteidigerinnen der drei Angeschuldigten. Im vorliegenden Fall könne weder von Banden- noch von Gewerbsmässigkeit die Rede sein. Die Anträge der Verteidigung lauteten auf zwei Monate Gefängnis bedingt für die Geschäftsführerin und je einen Monat Gefängnis bedingt für die beiden Verkäuferinnen.

Banden- und gewerbsmässig

Das Gericht war anderer Ansicht. Die drei Frauen hätten eindeutig banden- und gewerbsmässig gehandelt, sagte Gerichtspräsident Peter Reusser. «Es handelte sich um ein vertraglich verbundenes Team mit einem gemeinsamen Ziel: dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.» Die Angeschuldigten hätten berufsmässig gehandelt und einen grossen Umsatz erzielt. Somit sei vom qualifizierten Tatbestand auszugehen, der eine Mindeststrafe von 12 Monaten Gefängnis erfordere – «auch wenn man sich fragen kann, ob das mit dem allgemeinen Rechtsempfinden zu vereinbaren ist». Das Gericht habe jedoch «wenig Spielraum», zumal das Gesetz nicht zwischen harten und weichen Drogen unterscheide. Das Urteil lautete auf 15 Monate Gefängnis bedingt für die Geschäftsführerin und je 12 Monate Gefängnis bedingt für die Verkäuferinnen.

Der Bund, stefan von below

Bereich: Prozesse/UrteileSponsor: hanfarchivbearbeitet von: hanfarchiv