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30.10.1999Aargauer ZeitungRosmarie MehlinPilze müssen verboten werden

Pilze müssen verboten werden

Ein "raffiniertes" Urteil

Der Handel mit psilocybinen Pilzen verstösst, gemäss Bezirksgericht Bremgarten, nicht gegen das Betäubungsmittel-, wohl aber gegen das Lebensmittelgesetz.

Rosmarie Mehlin

Recht locker betraten sie den Gerichtssaal, am Boden zerstört verliessen sie ihn eine Stunde später: Die vier jungen Freiämter, denen in Bremgarten der Prozess wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gemacht worden war. Drei von ihnen wurden zu unbedingten Zuchthausstrafen verurteilt - ihre Verteidiger hatten sehr viel niedrigere und vor allem bedingte Strafen gefordert gehabt.

Der Medienaufmarsch war gross, die Spannung ebenso, als Präsident Hansjörg Geissmann die Urteile eröffnete. Das Interesse der Fernseh- und Radioleute war spürbar vollumfänglich auf den Entscheid gerichtet, der bezüglich "Zauberpilze" gefällt worden ist. Was die Verteidiger in ihren Plädoyers einhellig betont hatten, bestätigte auch Geissmann in der Urteilsbegründung: die psilocybin- und psilocinhaltigen Pilze aus Hawaii und Mexiko fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. "Denn laut unserem Gesetz ist erlaubt, was nicht verboten ist und während in der Betäubungsmittelverordnung beispielsweise Cocablätter und Quat als Träger schädlicher Stoffe explizit aufgeführt sind, ist das mit den Pilzen nicht der Fall." Vehement betonte der Präsident aber, dass das Gericht dies als grossen Fehler erachte und hoffe, dass "das Bundesamt für Gesundheit ihn raschmöglichst korrigiert".

Diesem Appell verhalf das Gericht durch einen "raffinierten" Schachzug, sozusagen durch "eine Hintertür" Nachdruck, indem es in diesem ersten derartigen Prozess der Schweiz entschied, dass der Handel mit "Zauberpilzen" eine Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz sei. Für eine solche steht, wenn sie gewerbemässig betrieben wird, eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren!

Nicht bei den Pilzen geblieben

Dass die 22-jährigen Freiämter Tom, Mike, Jan und Beni klar gewerbs- und bandenmässig gehandelt haben, indem sie ihre Firma, die "Rägeboge-Land GmbH" gründeten, um "in einer gesetzlichen Grauzone grosses Geld zu machen", war für Geissmann klar. Zwar sei der Handel mit "Zauberpilzen" kein Drogendelikt, aber "es war ja nicht bei den Pilzen geblieben".

Das Gericht sieht es als erwiesen, dass die drei 22-Jährigen und der 20-Jährige "ohne sich in finanzieller oder seelischer Notlage befunden zu haben" insgesamt 9,455 Kilo Pilze importiert und 2,7 Kilo Marihuana teils selber angebaut, teils erworben haben. Darüber hinaus haben Tom, der ganz klar Chef der GmbH war, sowie Mike - nachdem sie wegen der Pilze bereits in U-Haft gesessen hatten - noch 17 500 Ecstasy-Tabletten aus Holland eingeführt.

"Man kann dieses Verhalten, das verwerfliche Tun dieser bis dahin bestens beleumundeten, tüchtigen und klugen Burschen kaum nachvollziehen. Tatsache aber bleibt, dass sie sich mit viel Energie und Engagement ins Geschäft gestürzt haben", so Geissmann. Während eine Minderheit der Richterinnen und Richter sogar noch höhere Strafen ausgesprochen hätte, wurde Tom zu drei Jahren und Jan zu zwei Jahren Zuchthaus unbedingt sowie Beni zu 18 Monaten bedingt verurteilt. Für Mike, der im Februar dieses Jahres mit Ecstasy-Tabletten im Gepäck in Freiburg i. Br. festgenommen und von einem deutschen Gericht dafür im Juli zu zwei Jahren bedingt verurteilt worden war, konnte nurmehr eine Zusatzstrafe ausgesprochen werden. Das Bezirksgericht erachtete 2Ş Jahre Zuchthaus für angemessen, sprach effektiv aber nur ein halbes Jahr aus. Die Verurteilten und ihre Anwälte waren sichtlich konsterniert. "Die Strafen sind nicht allzu hart, anderereseits dürfen die Taten auch nicht verharmlost werden", schloss Geissmann.

Bereich: Prozesse/UrteileSponsor: hanfarchivbearbeitet von: hanfarchiv