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03.10.2000Aargauer Zeitung(ap)Hasch-Konsum wird straffrei

Hasch-Konsum wird straffrei

Bundesrat Erste Weichen für Revision des Betäubungsmittelgesetzes gestellt

Haschisch- und Marihuanakonsumenten sollen nicht mehr verfolgt werden. Noch offen ist, ob auch Anbau und Handel von Cannabis unter gewissen Voraussetzungen toleriert werden sollen. Der Konsum harter Drogen bleibt verboten.

Diese Grundsatzentscheide hat der Bundesrat gefällt. Bundesrätin Ruth Dreifuss stellte mit Befriedigung fest, dass die bundesrätlichen Vorschläge zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) gut aufgenommen worden seien. Die Vernehmlassungsergebnisse zeigten grundsätzlich eine breite Zustimmung zur bundesrätlichen Drogenpolitik. Entsprechend sollen die vier Säulen Prävention, Therapie, Schadensverminderung und Repression Eingang ins Gesetz finden, ebenso wie die heroingestützte Behandlung und die Verstärkung der führenden Rolle des Bundes in der Drogenpolitik.

Weiter will der Bundesrat den Konsum von Cannabis und seine Vorbereitungshandlungen aufgrund der Vernehmlassungsantworten generell nicht mehr unter Strafe stellen. Gleichzeitig erteilte der Bundesrat dem Departement Dreifuss den Auftrag, geeignete Massnahmen zur Prävention und zur Verstärkung des Jugendschutzes zu unterbreiten. Der Konsum aller anderen Betäubungsmittel soll weiterhin verboten bleiben. Der Bundesrat soll jedoch die Befugnis erhalten, in einer Verordnung jene Fälle zu umschreiben, in welchen auf Strafverfolgung und Bestrafung von Konsumenten harter Drogen gemäss dem Opportunitätsprinzip verzichtet werden kann.

Offene Fragen beim Hanfexport

Ob der Anbau von Cannabis sowie die Fabrikation und der Handel von und mit Cannabisprodukten wie Haschisch und Marihuana unter gewissen Voraussetzungen toleriert werden sollen, hat der Bundesrat noch nicht entschieden. Offene Fragen in diesem Zusammenhang sind, ob und wie der Export von Cannabisprodukten respektive das Aufkommen eines Drogentourismus wirkungsvoll unterbunden werden können. Bis Antworten auf diese Fragen gefunden sind, verzichtet der Bundesrat auf die Anpassung der so genannten Hanfverordnungen, die die Bekämpfung des heutigen Graumarktes für Cannabisprodukte verstärken würde. Der Bundesrat habe für seine ganzheitliche Suchtpolitik grosse Unterstützung erhalten, betonte Dreifuss. Umstritten bleibt die Ausweitung des Geltungsbereiches von Betäubungsmitteln und psychotropen Medikamenten auf weitere Abhängigkeit erzeugende Stoffe wie Alkohol oder Tabak.

Bereich: PolitikSponsor: hanfarchivbearbeitet von: hanfarchiv