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| 03.10.2000 | Neue Luzerner Zeitung | Gregor Poletti | Hanfgraben bleibt bestehen |
Hanfgraben bleibt bestehen
Betäubungsmittel bleiben verboten, ausser Cannabis. Nicht nur die SVP stemmt sich gegen diese sanfte Liberalisierung: Auch in der Romandie zeichnet sich vehementer Widerstand ab.
Gregor Poletti
Während Polizei und Justiz den Kiffern mit Razzien gegen Hanfläden das Leben schwer machen, ist auf politischer Ebene eine klare Bereitschaft zur Entkriminalisierung des Cannabiskonsums festzustellen. Dies hat sich gestern einmal mehr mit aller Deutlichkeit gezeigt: Der Bundesrat will den Konsum von Haschisch nicht mehr unter Strafe stellen und hat dabei grosse Rückendeckung von den Kantonen: Praktisch alle Kantone befürworten dieses Vorgehen.
Nebst dem Kanton Nidwalden wollen lediglich die drei Kantone Neuenburg, Waadt und Wallis nichts wissen von jeglicher Lockerung der Strafbarkeit. Dass gleich drei Kantone mit einem hohen Anteil von Romands nichts wissen wollen von einer Liberalisierung, erstaunt Paul Felber, Pressesprecher der CVP, nicht: «Wie ich in der Vergangenheit schon mehrmals feststellen musste, gibt es praktisch in allen Parteien in der Drogenfrage einen grossen Graben zwischen Romands und Deutschschweizern.»
Abschreckende Beispiele
Ueli Locher, der sich als Leiter der Facheinheit Sucht und Aids tagtäglich mit dieser Problematik auseinandersetzt, kennt die Hintergründe: «Viele Romands setzen auf Grund der abschreckenden Beispiele wie dem Letten in Zürich auf eine restriktive Drogenpolitik. Zudem hat das harte Drogenregime in Frankreich auch in der welschen Schweiz abgefärbt.» Locher macht jedoch in den letzten Jahren in gewissen Städten wie Lausanne oder Genf eine Lockerung im Umgang mit Drogenfragen aus. Doch die Koalition zwischen welschen Politikern bürgerlicher Natur und den Exponenten der SVP dürfte kaum ausreichen, um das gestern von Bundesrätin Ruth Dreifuss vorgestellte Betäubungsmittelgesetz bereits im Parlament zu Fall zu bringen. Ein Referendum aus diesen Kreisen ist jedoch durchaus möglich.
Auch Handel liberalisieren
«Ich hatte nie die Absicht, Cannabis zu rauchen. Und ich habe es auch nie gemacht», betonte gestern Gesundheitsministerin Ruth Dreifuss. Trotzdem steht sie voll hinter der Entkriminalisierung von Haschisch. Ob auch der Anbau von Cannabis sowie die Fabrikation und der Handel mit Produkten wie Haschisch und Marihuana unter gewissen Bedingungen erlaubt werden, will der Bundesrat erst entscheiden, wenn er die Geset zesbotschaft voraussichtlich im Frühling verabschiedet. Folgt die Landesregierung in dieser Frage den Vernehmlassungsantworten, dürfte sich auch in diesem Bereich eine Liberalisierung abzeichnen. Aber zuvor möchte der Bund noch abklären, wie der Export unterbunden und ein Cannabistourismus in die Schweiz verhindert werden kann.
Jugendschutz verstärken
Sie sei sich bewusst, dass die Liberalisierung von Haschisch Befürchtungen wecke, betonte Dreifuss gestern vor den Medien. Ihr Departement prüfe deshalb Massnahmen zur Prävention und zur Verstärkung des Jugendschutzes. Dabei stehen höhere Strafen für jene, welche die Jugendlichen zum Cannabiskonsum anstiften, im Vordergrund. Diskutiert wird auch ein Mindestalter für Haschkonsumenten. Die breite Vernehmlassung hat gezeigt, dass eine solche «Drogenmündigkeit» auf grosses Echo stiess. Dabei wird eine Altersgrenze von sechzehn Jahren deutlich vorgezogen.
Harte Drogen bleiben illegal
Der Konsum aller anderen Drogen soll weiterhin verboten bleiben. Der Bundesrat soll jedoch die Befugnis erhalten, in einer Verordnung jene Fälle zu umschreiben, in welchen auf die Strafverfolgung und Bestrafung von Konsumenten anderer Betäubungsmittel als Cannabis zu verzichten ist. Dieses so genannte Opportunitätsprinzip befürworteten 21 Kantone. Dezidiert dagegen haben sich vor allem die Strafverfolgungsbehörden ausgesprochen.
Der Bundesrat habe mit seiner ganzheitlichen Suchtpolitik grosse Unterstützung erhalten, betonte Dreifuss, das Vier-Säulen-Modell (Prävention, Therapie, Schadenverminderung, Repression) sei unbestritten. Umstritten war jedoch die Ausweitung des Geltungsbereiches von Betäubungsmitteln und psychotropen Medikamenten auf weitere Abhängigkeit erzeugende Stoffe wie zum Beispiel Alkohol und Tabak für die Bereiche Prävention, Therapie und Schadenverminderung. Der Bundesrat will auch dieser Kritik Rechnung tragen und verzichtet auf die Einführung des Begriffs Suchtmittel im Betäubungsmittelgesetz.
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