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19.08.2000Tages-AnzeigerPeter Johannes MeierCannabis-Händler freigelassen

Cannabishändler freigelassen

Ein kurzfristiger Gesinnungswandel hat den Geschäftsführer eines Wetziker Hanfladens vor der Untersuchungshaft bewahrt.

Von Peter Johannes Meier

Seit gestern Nachmittag ist der am Dienstag verhaftete Geschäftsleiter des Wetziker Hanfladens Vollmond wieder auf freiem Fuss. Der zuständige Haftrichter lehnte einen Haftantrag des Hinwiler Bezirksanwalts Carlo Blatter ab. Blatter wollte den 25-jährigen Marco "Polo" Frank in Untersuchungshaft behalten, weil es sich um einen potenziellen Wiederholungstäter handle (TA vom Freitag). "Der Haftrichter hat die Schwere des Falles - es wurde auch Hanf an 14-Jährige verkauft - und auch den Haftgrund der Wiederholungsgefahr grundsätzlich bejaht. Die Untersuchungshaft wurde nur abgelehnt, weil Frank vor dem Haftrichter offenbar einen Gesinnungswandel glaubhaft machen konnte", sagte Blatter. So habe der Geschäftsleiter ausdrücklich versprochen, inskünftig auf den Handel und Verkauf von Cannabisprodukten zu verzichten.

Neuer Geschäftsführer

Zwei Tage zuvor hatte es es laut Blatter noch ganz anders getönt: "In der von mir durchgeführten Befragung sagte Frank, er beabsichtige, das Geschäft weiterzuführen. Im Übrigen hatte ich bereits nach einer Razzia im Juli ein Verkaufsverbot gegen ihn ausgesprochen. Daran hat er sich nicht gehalten." Vor diesem Hintergrund bringt der Bezirksanwalt wenig Verständnis für den Entscheid des Haftrichters auf. Das Strafverfahren gegen den Geschäftsführer läuft weiter. Blatter rechnet damit, dass er in Kürze Anklage erheben wird.

Der kurzfristige Gesinnungswandel soll nicht das Ende für den Vollmond-Shop bedeuten. "Wir wollen weitermachen. Wie genau, muss noch besprochen werden. Es ist wahrscheinlich, dass ein neuer Geschäftsführer eingesetzt wird", sagte Andreas Weisskopf, Mitbegründer des Ladens in Wetzikon. Die Behörden müssten somit erneut Razzien durchführen, um auch dem Nachfolger Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz nachweisen zu können. Eine Sisyphusarbeit.

"Das können wir nicht ändern. Ich werde aber prüfen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, das Lokal zu schliessen", sagte Blatter. Unterstützung erhält er von Staatsanwalt Ulrich Weder: "Mit der behördlichen Schliessung würde gewissermassen die Tatwaffe der Cannabisverkäufer eingezogen. In anderen Deliktbereichen wird das auch gemacht. Da sehe ich juristisch kein Problem."

In Hinwil wurde Frank am Nachmittag von den Teilnehmern der seit Mittwoch durchgeführten Solidaritätskundgebung empfangen. Persönlich will er sich weiter für die Legalisierung von Cannabis einsetzen, wenn auch nicht als Geschäftsführer des Vollmond-Shops.

Bereich: RepressionSponsor: hanfarchivbearbeitet von: hanfarchiv