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31.01.2001Aargauer Zeitungaz.Bauer ist nicht vor Gericht erschienen

Bauer ist nicht vor Gericht erschienen

Verteidigungsrechte sollen verweigert worden sein

Der Bauer Werner Oesch aus Thalheim hat sich nach Mitteilung der Schweizer Hanf-Freunde und -Freundinnen geweigert, gestern Nachmittag vor Bezirksgericht Brugg zu erscheinen, «weil ihm seine Verteidigungsrechte verweigert werden», wie der Verein in einer leicht kraus anmutenden Stellungnahme schreibt. Der Bauer habe sich bereits mit einer Beschwerde gegen den Brugger Gerichtspräsidenten ans Obergericht gewandt, lassen die organisierten Hanf-Freunde aufgebracht verlauten.

Der Fall des Bauern aus Thalheim sei beispielhaft für das Vorgehen der Aargauer Justiz und gleiche dem Verfahren gegen den Hermetschwiler Bauern Gregor Keusch Punkt für Punkt. Würden ausländische Marihuana-Anbieter laufen gelassen, werde die einheimische Bauernschaft gezielt abgeschreckt, behaupten die Hanf-Freunde in ihrem Schreiben pauschal.

Der Verein Schweizer Hanf-Freunde unterstützt laut eigenen Angaben Anbau und Vertrieb von einheimischem Agrar- und Industriehanf, nicht aber das indische Hanfextrakt (Marihuana) noch das Harzpräparat (Haschisch). (az)

Bereich: Prozesse/UrteileSponsor: hanfarchivbearbeitet von: hanfarchiv