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05.04.2001Aargauer ZeitungJörg BaumannHanfbauer vom Bezirksgericht freigesprochen

Muri

Hanfbauer vom Bezirksgericht freigesprochen

Angeklagter nahm Missbrauch mit den Hanfsamen nicht in Kauf, Urteil wird vielleicht weitergezogen

Ein Freispruch im ersten Hanfanbauprozess am Bezirksgericht Muri. Wird das Urteil bereits in erster Instanz rechtskräftig? Möglicherweise zunächst noch nicht.

Jörg Baumann

Der Hobbyhanfbauer Hansjörg A. (Name von der Redaktion geändert), im Hauptberuf Kleintransport- und Lohnunternehmer für die Landwirtschaft, kam 1995 auf den Geschmack: Statt Mais zog er auf einem 44 Aren grossen Grundstück, das er von einer Ortsbürgergemeinde im Oberfreiamt gepachtet hatte, Hanfpflanzen. Die Kunden nahmen ihm die reife Ware problemlos ab. Ein prominenter Aargauer Hanfladenbesitzer entschädigte ihn für seine Arbeit.

Im ersten Jahr habe er draufgelegt, erklärte der Hanfbauer am ersten Hanfanbauprozess im Bezirk Muri vor dem Bezirksgericht. Für die folgenden Ernten habe er im Jahr 3000 Franken erhalten.

Behörden reklamierten nicht

Schon die ersten Hanfpflanzen enthielten eine zu hohe Konzentration der Rauschmittelsubstanz Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC): 1,2 bis 1,6 Prozent, wie der Angeklagte zugab. THC-reiche Sorten mit einem Gehalt von mehr als 0,5 Prozent könnten gemäss dem Informationsblatt des Bundesamtes für Gesundheit missbräuchlich als Haschisch verwendet werden. Die Amtsstellen wittern die Gefahr, ein Kunde könne ein Duftkissen öffnen, das die Weiterverarbeiter hergestellt haben, und den Inhalt «kiffen». Das wäre aber wenigstens kaufmänisch nicht klug, vernimmt man aus Fachkreisen: Denn vom Inhalt eines Duftkissens könne man höchstens ein bis zwei Prozent «kiffen».

Der Clou: Die Amtsstellen gingen zwar bei Hansjörg A. vorbei und massen den hohen THC-Gehalt. Sie beanstandeten ihn aber nicht. Hansjörg A. durfte demnach annehmen, der Hanfanbau sei auch mit dieser THC-Konzentration legal. Bei der Ernte 1999 und nochmals 2000 schritt die Polizei aber ein und beschlagnahmte die Hanfsamen.

Nichts Verbotenes getan

Die Staatsanwaltschaft beantragte, Hansjörg A. mit 10 Monaten Gefängnis und einer Busse von 1500 Franken zu bestrafen. Hansjörg A. wehrte sich: Er habe die Hanfplanzen wenig ausgedünnt und schon gar nicht die männlichen Pflanzen ausgerissen. Damit kann man den für Haschisch notwendigen THC-Gehalt erreichen. Über den illegalen THC-Gehalt habe er erst im Herbst 2000 etwas gehört, sagte Hansjörg A. Den Einwand des Gerichtspräsidenten Benno Weber, dass sich die Gerichte im Kanton Zürich schon 1998 mit den nicht zulässigen Duftkissen befasst hätten und das in den Zeitungen breit gewalzt worden sei, beantwortete Hansjörg A. lakonisch: «Ich habe keine Zeit zum Zeitung lesen.»

Grosse und kleine Fische

Warum hat Hansjörg A. auch im Jahr 2000 Hanf angebaut, nachdem er 1999 durch die Polizeiaktion gewarnt worden war? «Ich glaubte, es sei alles legal, wenn ich kein Rauschgift herstelle. Aber offenbar ist es so, dass zuerst die Grossen im Handel ihre Hände waschen können. Auf die Kleinen geht man aber los.» Er habe, nachdem ihm die Problematik bekannt gewesen sei, jeden Kunden darauf aufmerksam gemacht. «Denn für die Kunden wollte ich nicht in die Kiste.»

Der Verteidiger von Hansjörg A. überraschte das Gericht: Er legte ihm lauter legale Hanfprodukte aufs Pult, Mehl, Öl, Sirup, Seifen. Der Hanfanbau sei legal, sagte er. Der Bund fördere ihn aus Gründen der Produktionslenkung mit Beiträgen. Bestraft werde aber, wer es in Kauf nehme, dass aus den Hanfprodukten Rauschmittel hergestellt werden. Der vom Bundesamt für Gesundheitswesen aufgestellte Sortenkatalog sei verwirrend. Zudem könne der THC-Gehalt in den Hanfpflanzen unter der Sonneneinstrahlung ansteigen. Damit wären jene Hanfbauern die Geprellten, die gutgläubig eine erlaubte Pflanzensorte anbauten und bei der Ernte feststellen müssten, dass der THC-Gehalt zu hoch sei.

Hansjörg A. habe es nicht in Kauf genommen oder sogar gewusst, dass die Abnehmer die Produkte zu Rauschmittel weiterverarbeitet würden, erklärte der Verteidiger. Er habe im Vergleich zum Erlös aus dem Maisanbau keine überhöhten Gewinne erzielt, die bei Rauschgift der Fall seien. «Hansjörg A. muss freisgesprochen werden», verlangte der Verteidiger.

Ein glatter Freispruch

Diesen Argumenten schloss sich das Bezirksgericht Muri an. Hansjörg A. habe nichts gemacht, was im Vornherein verboten gewesen sei, sagte Gerichtspräsident Benno Weber. Er habe den Missbrauch der Hanfsamen nicht geduldet oder in Kauf genommen. Für den Angeklagten spreche zudem, dass die Behörden 1995 nicht eingeschritten seien. Die Mehrheit des Gerichts sprach den Angeklagten frei. Eine Minderheit hätte ihn bestraft, weil bekannt war, dass mit Duftkissen Schindluder getrieben werden kann.

Ein Freispruch mit Signalwirkung? Man wird abwarten müssen. Es sei denkbar, dass die Staatsanwaltschaft das Urteil des Bezirksgerichts an das Obergericht weiterziehe, betonte Weber.

Bereich: Prozesse/UrteileSponsor: hanfarchivbearbeitet von: hanfarchiv