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| 08.05.2001 | Aargauer Zeitung | (sda)/heh. | Harziger Auftakt |
Solothurn: Wahlbeschwerden, Rücktritt und Verzicht zum Auftakt im Kantonsrat
Harziger Auftakt
Harziger Auftakt für das neugewählte Solothurner Kantonsparlament: Der 2. Vizepräsident kann nicht antreten, weil ihn das Volk abgewählt hat. Der 1. Vize will nicht antreten, weil ihn das Obergericht als Verkehrssünder verurteilt hat. Und als erste Sachgeschäfte standen zwei Wahlbeschwerden auf dem Programm.
Das dreiköpfige Ratspräsidium wird normalerweise von FDP, CVP und SP bestellt und vom Parlament routinemässig bestätigt. Diesmal aber ist alles anders: Den 2. Vize Christoph Oetterli (CVP) hat das Volk am 4. März abgewählt, und der 1. Vize Max Rötheli (SP) gab zum Auftakt der ersten Session am Dienstag seinen Verzicht bekannt.
Rötheli hatte Blutprobe vereitelt
Er wolle verhindern, dass das Ansehen des Kantons und der Partei Schaden nehme, begründete Rötheli seinen Verzicht. Er hatte vor zwei Jahren in seinem Wohnort Hägendorf einen Insel-Leuchtpfosten umgefahren und dies nicht gemeldet. Darauf war er wegen Vereitelung einer Blutprobe angezeigt, in erster Instanz freigesprochen und vor Obergericht schuldig gesprochen worden.
Rötheli wäre 2002 turnusgemäss zum Parlamentspräsidenten aufgerückt, Oetterli im Jahr 2003. Die Wahl der Vizepräsidenten wurde auf die Juni-Session verschoben.
Wahlbeschwerden abgelehnt
Auch ohne komplettes Präsidium lehnte der um ein Drittel erneuerte Kantonsrat am Dienstag zwei Wahlbeschwerden grossmehrheitlich ab. Die eine betraf eine grüne Kantonsratskandidatin aus dem Bezirk Dorneck, die kurz vor der Wahl vom 4. März ins Baselland umgezogen war. Darauf hatte das Wahlbüro ihre Stimmen für ungültig erklärt.
Die Grünen verlangten mittels Wahlbeschwerde, dass ihre Listenstimmen gezählt werden, da sonst der Wählerwille verfälscht werde. Dem hielt Staatsschreiber Konrad Schwaller entgegen, dass das Gesetz klar und eindeutig sei: Wenn ein Kandidat am Wahltag nicht wählbar ist, seien seine Stimmen ungültig.
«Verspätet, querulatorisch und missbräuchlich»
Die zweite Beschwerde betraf den zweiten Wahlgang in die Regierung vom 22. April. Der deutlich unterlegene Kandidat Andreas Müller von der Humanistischen Hanfpartei hatte die Wiederwahl der fünf bisherigen Regierungsräte angefochten, weil er Formfehler ausgemacht hatte. Die Regierung beurteilte die Beschwerde als verspätet, querulatorisch und missbräuchlich. (sda/heh)
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