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21.09.2001Basler Zeitungbea./rock.Polizei nimmt Hanfanbau in Beinwil ins Visier

Polizei nimmt Hanfanbau in Beinwil ins Visier

Die Hofgemeinschaft Waldenstein in Beinwil steht in Verdacht, auf drei Hektaren Pachtland Hanf für den Gebrauch als Betäubungsmittel anzupflanzen. Die polizeilichen Ermittlungen sind diese Woche angelaufen. Der Hofeigentümer distanziert sich klar von den Vorfällen.

Beinwil/Solothurn. bea/rock. Die Hofgemeinschaft Waldenstein steht in Verdacht, auf einer grossen Fläche Hanf für den Betäubungsmittelgebrauch anzupflanzen, wie die Polizei des Kantons Solothurn auf Anfrage der Basler Zeitung bestätigt. Angeblich soll der Pächter Ursus Schwarz den Hof der humanistischen Hanfpartei Solothurn anvertraut haben.

Bereits Ende Juni stellte die Polizei fest, dass auf dem Hof ein Fest durchgeführt wurde, an dem zahlreiche Mitglieder der Hanfpartei teilnahmen. Inzwischen hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie Pia Daumüller vom Mediendienst der Kantonspolizei Solothurn festhält. Bei einem Augenschein sei entdeckt worden, dass es sich beim Hanffeld, das nicht weniger als drei Hektaren umfasse, vorwiegend um weibliche Pflanzen handle, also um jene, die für die Herstellung von Rauschmittel beliebt seien. Da der Anbau von Hanf nicht strafbar ist, könne erst Anzeige eingereicht werden, wenn sich herauskristallisiere, dass es sich nicht um Industriehanf handle, erklärt Daumüller. Der Eigentümer des Hofes, Jean-Pierre Voyame, distanziert sich klar von den Vorfällen in Beinwil. Er versucht bereits seit längerem gegen den Pächter wegen zahlreichen Verstössen gerichtlich vorzugehen. Dieser hat sich anscheinend ins Ausland abgesetzt. Gemäss Gabriel Müller von der Hanfpartei soll sich Ursus Schwarz in Neuseeland von den Folgen einer Operation erholen. «Während dieser Zeit schauen wir zum Hof», sagt Müller, wobei er nicht näher erläutern will, wer mit «wir» gemeint ist.

Gegenüber der BaZ geben sich mehrere Personen als «Feriengäste» aus und verweisen bei Fragen an den «Chef». Wie der Hanf genutzt werden soll, will Müller nicht ausführen. Es handle sich um ein Projekt, für das Schwarz verantwortlich zeichne. Wer den Hanf demnächst ernten soll, sei offen, sagt Müller.

Von Hanffeldern im Schwarzbubenland weiss auch Untersuchungsrichter Toni Brunner. «In der Erntezeit wird uns das Thema noch viel beschäftigen», sagt er. Sofern sich dabei herausstellt, dass die sichergestellten Hanfpflanzen als Rauschmittel dienen sollten, werden sie vernichtet. Der Produzent muss mit Busse und Haft rechnen. Kann der Hanfbauer jedoch glaubhaft machen, dass seine Pflänzchen zu legalen Produkten wie etwa Hanf-Bier, Pferdeeinstreu oder Kleidern weiterverarbeitet werden, bleibt die Hanfplantage bestehen. Kaum Aufschluss über die Rechtmässigkeit des Anbaus gibt der THC-Gehalt der Pflanzen, der beim Haschkonsum den Rausch auslöst. Kräuter, die legal weiterverarbeitet werden, können laut Blaser ebenfalls einen hohen Gehalt aufweisen.

Die derzeitige Situation in der «leidigen Hanfgeschichte» nennt Untersuchungsrichter Blaser «vertrackt», da die Legalisierung von Konsum, Beschaffung und Anbau von Cannabisprodukten absehbar sei. Nach der Revision des Betäubungsmittelgesetzes wird der Anbau und Verkauf von Cannabisprodukten gemäss Opportunitätsprinzip möglicherweise nur noch dann verfolgt, wenn dies Sinn macht. Doch noch ist selbst der Anbau zum Eigenkonsum verboten.

Bereich: RepressionSponsor: hanfarchivbearbeitet von: hanfarchiv