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03.11.2001Aargauer Zeitungwie.Schliesslich halfen auch Tränen nicht

Schliesslich halfen auch die Tränen nicht

Bezirksgericht - Bedingte Haftstrafe für Hanfbauern

Zwar entschärfte das Bezirksgericht die staatsanwaltschaftliche Forderung, verurteilte P. und H. aber dennoch. Das Hanfbauer-Ehepaar aus dem Bezirk wurde des mehrfachen Anbaus und Verkaufs von Hanf schuldig gesprochen.

Schliesslich, als die letzten Worte verhallt waren, flossen die Tränen. H., zusammen mit ihrem Mann seit 1996 Hanf-Anbauerin, konnte sie nicht mehr zurückhalten. Sie war es leid, angeprangert zu werden. Redlich und ehrbar seien sie stets gewesen. Und nun, so spürte H., würde wohl ein Schuldspruch gesprochen.

In der Tat büsste das Gericht das Ehepaar für den langjährigen Anbau und Verkauf von Hanf zur Betäubungsmittelgewinnung. Auch wenn jener Hanf, den sie in Kissen abgefüllt zum Verkauf anpriesen, laut P. «nicht missbraucht werden kann, ohne ihn zu verändern». Doch war diese Aussage nicht das einzige Argument der Angeklagten, das scheinbar ungehört blieb. «Wir hatten nie die geringste Veranlassung, zu glauben, der Hanf könnte missbraucht werden.» Auch H.s Rettungsanker sass nicht.

Forderung massiv unterschritten

12 Monate Gefängnis bedingt - die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Forderung gar von bandenmässiger Zuwiderhandlung aus. Dieser entsprach das Gericht indes nicht. Sie reduzierte das Strafmass auf 14 Tage bedingt, auferlegte den beiden Angeklagten eine Busse von je 500 Franken. Entscheidend war der Eventualvorsatz. Die Angeklagten haben, so das Gericht, nicht ausschliessen können, dass der Hanf geraucht würde. Zusammen mit einem Eventualvorsatz erfüllt Anbau und Vertrieb von Hanf mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,3 Prozent seit einem Bundesgerichtsurteil vom Frühling 2000 den Tatbestand Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Doch genau von diesem THC-Wert, der die berauschende Wirkung hervorruft, wollte P. nichts gewusst haben. Zwar habe die Polizei bereits 1998 Proben seiner Pflanzen analysiert, ihn aber nicht über das Resultat informiert. «Wenn ich zu schnell fahre, sagt mir dies die Polizei ja auch», schilderte der Landwirt seine Annahme, nichts verbrochen zu haben.

Tatsächlich erscheint seltsam, weshalb dem Ehepaar erst im vergangenen Jahr, 2 Jahre nach der ersten Analyse also, der zu hohe THC-Wert (1 bis 3 Prozent) mitgeteilt wurde. Deshalb sei der Angeklagte lange davon ausgegangen, nichts Illegales zu tun. Ähnliches geschah 1996, als das Ehepaar begann, auf Hanf zu bauen. Die Polizei und der Kanton wurden vom Vorhaben informiert, interveniert aber wurde nicht. Hanf, so mutet die Sachlage an, war als landwirschaftliches Produkt dannzumal geduldet.

Warum die Deklaration?

Gestossen hat sich das Gericht daran, dass die Angeklagten die Hanfkissen, denen ein therapeutisch wertvoller Ruf vorauseilt, in Form eines Aufklebers als «nicht zu missbrauchen» deklarierten. Eine empfohlene Absicherung sei dies gewesen, sagte H., «obwohl ich mir hunderprozentig sicher war, dass die Kissen nicht missbraucht werden». Aus demselben Grund hat sie nach den ersten Einvernahmen teilweise darauf verzichtet, Kissen an Jugendliche zu verkaufen.

Hatte das Ehepaar nicht doch damit rechnen müssen, ihr Hanf könne geraucht werden, und sei er noch so wenig potent, um ihm jene halluzinogene Wirkung zu entlocken, die hochpotenter Hanf (THC-Gehalt bis rund 15 Prozent) auslöst? Die Bauern haben, so der Schuldspruch, Missbrauch in Kauf genommen. Schliesslich verkauften sie neben Kissen - und dies gab wohl den Ausschlag - auch ganze Pflanzen.

Neben der Busse müssen H. und P. zusätzlich 5000 Franken als Ersatz für unrechtmässigen Erlös berappen. Eine Summe, die das Ehepaar so nicht eingenommen haben will. Laut der Bäuerin entstand aus dem Hanfkissen-Verkauf kein Gewinn. Auslagen und Einnahmen haben sich die Waage gehalten, ihnen während einer «toten Zeit» wenigstens keinen Verlust beschert.

So verkam nun die damalige Flucht in eine landwirtschaftliche Nische zum Eigentor. Innovativ wollten die beiden sein, versuchten sich fern von Mais und Weizen zu etablieren. Herausgekommen ist Minusertrag und die tränende Erkenntnis, dass geduldet eben nicht gleich erlaubt ist. (wie)

Bereich: Prozesse/UrteileSponsor: hanfarchivbearbeitet von: hanfarchiv