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27.01.2000Neue Zürcher Zeitungfon.SGK setzt Zeichen

SGK setzt Zeichen

Knappe Kommissionsmehrheit befürwortet straffreien Cannabiskonsum

fon. Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) hat am Mittwoch an ihrer ersten Sitzung in der neuen Legislatur drei Standesinitiativen zur Drogenpolitik behandelt. Mit einem knappen Entscheid von 6 zu 5 Stimmen hat sie den Vorstössen der Kantone Zürich und Baselland Folge gegeben. Diese verlangen, dass Cannabisprodukte vom Betäubungsmittelgesetz auszunehmen sind, womit der Konsum von Haschisch und Marihuana sowie der Handel straflos würden.

Abgelehnt wurde dagegen eine solothurnische Standesinitiative, die den Betäubungsmittelkonsum generell legalisieren und den Anbau, Handel und Vertrieb von Drogen unter dem Monopol des Bundes als zulässig bezeichnen will. Die SGK-S zeigt sich damit punkto Entkriminalisierung im Betäubungsmittelbereich etwas zugeknöpfter als der Nationalrat, der in der vergangenen Herbstsession allen drei Standesinitiativen zugestimmt hatte.

Die ständerätliche Kommission möchte mit ihrem Entscheid nach eigener Aussage ein positives Zeichen setzen, dass das in Revision befindliche Betäubungsmittelgesetz (BetmG) im Sinne der beiden gutgeheissenen Standesinitiativen zu ändern ist. Damit soll dem Bundesrat, der sich bis anhin mit den Arbeiten reichlich Zeit gelassen hat, der Weg gewiesen werden. Schon vergangenen Frühling setzte die nationalrätliche Schwesterkommission dem Bundesrat Druck auf, indem sie in eigener Regie drei Gesetzesvarianten zur Entkriminalisierung des Betäubungsmittelkonsums und des Kleinhandels mit Cannabisprodukten ausarbeitete. Im August letzten Jahres zog der Bundesrat dann nach, eröffnete die lange erwartete Vernehmlassung über eine Revision des BetmG und schickte neben den drei Varianten der nationalrätlichen SGK noch zwei eigene Entwürfe in die Diskussion. Wie eine erste Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse ergeben hat, findet der Vorschlag, den Cannabiskonsum straffrei zu erklären, grossen Anklang und wird von der Mehrheit der Kantone und grossen Parteien unterstützt (vgl. NZZ vom 6. 1. 00).

Nun geht es darum, dass sich der Bundesrat auf eine Variante festlegt und den Startschuss zur Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs samt Botschaft gibt. Dies wird jedoch noch einige Zeit dauern. Im Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist man derzeit daran, die Vernehmlassungsantworten zu sichten und auszuwerten, wobei der Detailgenauigkeit offenbar allergrösste Bedeutung beigemessen wird. Wie Ueli Locher, Vizedirektor des BAG, auf Anfrage erklärte, wird der Bundesrat voraussichtlich erst vor der Sommerpause den Vernehmlassungsbericht erhalten. Frühestens Ende Jahr, vielleicht auch erst Anfang 2001, werde die BetmG-Revision dann in die parlamentarische Phase treten.

Bereich: PolitikSponsor: hanfarchivbearbeitet von: hanfarchiv