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12.04.2002Neue Zürcher Zeitung(sda)UBI rügt SF DRS

UBI rügt SF DRS

Einseitiges Bild vom «Hanfland Schweiz»

(sda) Mit dem Film «Hanfland Schweiz» hat das Schweizer Fernsehen DRS die Programmauflagen verletzt. Die Sendung habe ein einseitiges Bild der Cannabis-Problematik vermittelt, befand die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI). Im «Dok»-Beitrag «Hanfland Schweiz» vom 11. und 17. Juni 2001 wurden drei Hanfproduzenten porträtiert. Der Film zeigte die Produktion und ihr wirtschaftliches Umfeld, insbesondere aber auch die häufigen Konflikte mit den Strafverfolgungsbehörden wegen des Betäubungsmittelgesetzes. Gegen die Sendung gingen vier Beschwerden ein. Zwei davon wurden gutgeheissen, wie die UBI vergangene Woche mitteilte.

Nach Ansicht der Beschwerdeinstanz konnte sich das Publikum zu zwei zentralen Themen - nämlich zum Hanfanbau in der Schweiz und zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes - auf Grund des Films keine eigene Meinung bilden. Laut der UBI vermittelte der Film den Eindruck, dass einzig die Liberalisierung des Cannabisanbaus und -konsums eine zukunftsträchtige Lösung sein könne. Gegensätzliche Meinungen seien nicht erwähnt worden. Damit habe die Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. SF DRS wurde aufgefordert, der UBI innert 60 Tagen Bericht über die Vorkehren zu erstatten, mit denen künftig ähnliche programmrechtswidrige Ausstrahlungen vermieden werden sollen.

Neue Zürcher Zeitung, Ressort Medien und Informatik, 12.April 2002, Nr.84, Seite 69

Bereich: Kultur/GesellschaftSponsor: hanfarchivbearbeitet von: hanfarchiv