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20.03.2002Berner Zeitunghus.Untersuchung beginnt neu

Untersuchung beginnt neu

Im letzten September hat das Strafgericht Sense die Anklageschrift gegen Hanfbauer Armin Käser und Hanfanwalt Jean-Pierre Egger aus formellen Gründen zur Neuprüfung an die Untersuchungsbehörden zurückgeschickt. Damit platzte der Cannabioland-Prozess erneut. Dies weil zwei Kantonsrichter die Überweisungsverfügung unterschrieben hatten, die in der Angelegenheit voreingenommen waren. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft in der Folge beim Kantonsgericht Beschwerde eingereicht.

Das Kantonsgericht ist auf die Beschwerde gar nicht eingetreten, weil «gegen Entscheide der urteilenden Behörde über die formelle Zulässigkeit einer Überweisungsverfügung weder das Rechtsmittel der Berufung noch jenes der Beschwerde gegeben ist». Damit steht laut Kantonsgericht der Wiederaufnahme der Untersuchung in Sachen Cannabioland nichts entgegen.

Es fragt sich nun, wer die neue Untersuchung leiten soll, denn praktisch alle Freiburger Untersuchungsrichter hatten schon einmal mit dem Fall zu tun und kommen deshalb nicht in Frage. «Ich hätte nichts gegen einen ausserkantonalen Untersuchungsrichter einzuwenden», erklärt Käsers Anwalt Markus Meuwly.

hus

Bereich: Prozesse/UrteileSponsor: hanfarchivbearbeitet von: hanfarchiv