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| 10.05.2002 | Berner Zeitung | Christine Nydegger | Hanffreund und Kuriere verurteilt |
Amt Konolfingen
Hanffreund und Kuriere verurteilt
Fünfzehn, sechs, fünf und vier Monate bedingt: So lautet das Urteil für den Hanffreund und seine Kuriere.
Christine Nydegger
«Heute sehen alle ein: Es war falsch.» Darum, so Gerichtspräsident Urs Reusser, verzichte das Kreisgericht des Amtes Konolfingen in Schlosswil darauf, die Gewinne aus dem Handel mit Gras, Hasch und Psylocibin-Pilzen zurückzufordern. «Das Geld ist nicht mehr vorhanden, und eine solche Forderung würde die vier Männer in finanzielle Schwierigkeiten bringen», so Reusser. Das Gericht bestätigte allen eine gute Prognose für die Zukunft.
«Wir glauben ihm»
Am schwersten taten sich die Richter mit dem Hauptangeschuldigten, der sich selber Hanffreund nennt. Er führte in den Jahren 1997 und 98 in grossem Stil Gras und Hasch aus Holland in die Schweiz ein. Er beschäftigte drei Kurierfahrer, die nun neben ihm vor Gericht sassen. Im Mai 1998 flog die Sache auf. Der Hanffreund erklärte, er habe keinen grossen Gewinn aus dem Wiederverkauf der Ware erzielt. Der Kaufpreis plus Spesen, so habe er den Preis errechnet. «Wir glauben ihm», erklärte Urs Reusser. Doch der Gewinn sei auch kleiner ausgefallen, weil die Polizei im Wagen des Kuriers und wenig später bei den Hausdurchsuchungen «recht viel Stoff» sichergestellt habe. Zudem wurden beim Hanffreund über 13 000 Franken gefunden. Der Hanffreund kam mit 15 Monaten Gefängnis bedingt weg, obschon ihn die Polizei im November des letzten Jahres wieder mit einem Kilogramm Haschisch erwischt hatte. «Trotzdem glauben wir ihm, wenn er heute sagt, dass er sich von all dem entfernt habe.»
Kuriere in Geldnot
Alle drei Kuriere handelten aus Geldnot. Dies sei erwiesen. Mit ihren Fahrten nach Amsterdam hätten sie zwar nicht unwesentliche Beträge verdient. 1000 Franken pro Kilo geschmuggelte Ware hat ihnen der Hanffreund versprochen. Doch sie haben nicht alles ausbezahlt erhalten. Einen Teil ihres Geldes liessen sie im «Geschäft». Damit finanzierte der Hanffreund die nächsten Käufe in Holland.
Zwei der drei Kuriere leben heute wieder in einigermassen geregelten finanziellen Verhältnissen. Einer aber schlägt sich auch heute noch mit einem grossen Schuldenberg herum. Die drei wurden zu sechs, fünf und vier Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Beim Kurier mit dem höchsten Strafmass wurde ein Zuschlag wegen einer Veruntreuung gemacht. Der Mann hatte ein geleastes Auto gegen ein anderes eingetauscht und dieses dann verkauft.
Die drei Kuriere, denen Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen wurde, konnten von einer Strafmilderung profitieren. Das Verfahren dauerte volle vier Jahre, und das Gesetz sieht diese in diesem Fall so vor. Der Hauptangeschuldigte aber, dessen Handel als «gewerbsmässiges» Widerhandeln eingestuft wurde, könnte die lange Dauer des Verfahrens nur in kleinem Ausmass geltend machen. Seine Taten verjähren erst nach zehn Jahren.
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